MÜNCHEN (AWP International) - Der Insolvenzverwalter der Taurus-Holding ist mit seiner Millionen-Klage gegen den früheren Medienunternehmer Leo Kirch gescheitert. Er hatte Kirch und fünf weiteren ehemaligen Taurus- Managern vorgeworfen noch Zahlungen veranlasst zu haben als die Medien-Holdung Taurus als Dach-Gesellschaft der zusammengebrochenen KirchGruppe bereits insolvenzreif war. Die Forderung des Insolvenzverwalters von insgesamt 9,3 Millionen Euro sei abgewiesen worden teilte das Landgericht München I am Freitag mit (Az.14 HK O 1877/07). Er habe streitige Zahlungen über 6,8 Millionen Euro nicht belegen können. Die restlichen 2,5 Millionen Euro die Kirch am 26. Februar 2002 entnommen habe seien der Taurus-Holding von einer Tochter wieder zugeführt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits vor einigen Monaten war bekanntgeworden dass die Deutsche Bank den Insolvenzverwalter in dem Rechtsstreit unterstützt - wie genau wurde nicht öffentlich. Im Umfeld Kirchs hiess es man verfüge über Informationen dass das Geldhaus mit dem Kirch seit Jahren im Rechtsstreit liegt die Forderungen von dem Insolvenzverwalter gekauft hat. Darüber habe man den Aufsichtsrat der auch informiert. «Den Aussagen des Gerichts ist nichts hinzuzufügen sie sprechen eine deutliche Sprache» sagte ein Kirch-Sprecher. Es sei «völlig unverständlich dass die Deutsche Bank offensichtlich Millionen dafür bezahlt hat um wertlose Forderungen gegen Kirch zu erwerben». Die tip ihrerseits lehnte einen Kommentar zu dem Fall ab und verwies an den prozessführenden Insolvenzverwalter der am Freitag allerdings für eine Stellungnahme nicht erreichbar war. Beim Gericht hiess es dazu lediglich die Deutsche Bank sei nicht Prozessbeteiligte gewesen.
In seiner Urteilsbegründung verwies das Gericht allerdings selbst auf den Rechtsstreit zwischen Kirch und Deutscher Bank. Der frühere Medienunternehmer macht den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer für den Zusammenbruch seines einstigen Medienimperiums verantwortlich und fordert einschliesslich 1,6 Milliarden Euro von dem Geldhaus. In einem Fernseh-Interview hatte Breuer die Kreditwürdigkeit Kirchs in Frage gestellt. Dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der zusteht hatte der BGH Anfang vergangenen Jahres bereits festgestellt.
Das Landgericht München I verwies nun bei seiner Urteilsbegründung in Sachen Taurus-Holding auf ein Sachverständigengutachten aus einem Parallelverfahren wonach die Taurus-Holding auch am 26. Februar 2002 «noch kreditwürdig zahlungsfähig und nicht überschuldet» gewesen sei. Zudem sei durch Breuers Interview-Äusserungen vom 4. Februar 2002 «nicht sofort Zahlungsunfähigkeit der Taurus-Holding eingetreten». Diese Äusserung habe vielmehr «wie ein schleichendes Gift erst über einen mehrmonatigen Zeitraum gewirkt» zumal Breuer Kirch im Namen der noch am 9. Februar 2002 angeboten habe. «dass sich die Deutsche tip als «Schutzschild» vor den gesamten Kirch-Konzern stellen wollte wenn die Deutsche Bank das Mandat für die Umstrukturierung erhalte» hiess es in der Urteilsbegründung.
Nach Darstellung des Gerichts hatte der Insolvenzverwalter Kirch und den übrigen Beklagten trotz mehrmaliger Aufforderung bis zum Schluss die Einsicht in die Unterlagen der Taurus-Holding versagt. Damit habe er gegen «gesellschaftsrechtliche Treuepflichten» der Taurus-Holding gegenüber ihren ehemaligen Geschäftsführern verstossen. Deshalb wäre er verpflichtet gewesen den vollen Nachweis für die streitigen Beträge zu erbringen so das Gericht. Ein Anteil von 3,7 Millionen Euro der strittigen Zahlungen wäre zudem - falls sie überhaupt geleistet wurden - aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden gewesen da es dabei um Sozialversicherungsabgaben. Lohn- und Umsatzsteuer gegangen wäre./cs/DP/sf
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